Ja, man darf seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen. Jeder Passagier darf sogar je zwei Rettungswesten mit je zwei (2) CO₂-Ersatzpatronen im Gepäck mitführen. Diese gesetzlichen Vorgaben bis für CO₂-Patronen in Rettungswesten wurden im „Dangerous Goods Panel“ der ICAO, einer Unterorganisation der UNO, beschlossen und in den ICAO T.I. veröffentlicht. Damit sind sie weltweit gültig. Sie wurden ebenfalls in den Gefahrgutbestimmungen (DGR) der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA, dem Dachverband der Fluggesellschaften, übernommen.
Nicht nur SECUMAR verzeichnet mit dem „Fünfzigsten“ in diesem Jahr einen ganz besonderen Geburtstag, auch die DLRG in Wedel hat ein spezielles Jubiläum. Der Verein wurde 75 Jahre alt. Da war es für SECUMAR-Geschäftsführer Jan-Ulrich Bernhardt und seine Frau Eleonore eine Selbstverständlichkeit, beim Sommerfest der Lebensretter zum Gratulieren vorbeizuschauen.
Die richtige Auswahl: Einer Vielzahl von Wassersportarten stehen eine große Zahl unterschiedlicher Konstruktionen von Schwimmhilfen bzw. Rettungswesten gegenüber. Damit der Kunde in das für ihn geeignete Rettungsgerät (der offizielle Name heißt ‚Persönliche Schutzausrüstung‘ = PSA) investiert, gibt es seit Einführung der Euro-Normen eine Klassifizierung und damit Orientierungshilfe.
Die Zeitschrift „Yacht“ hat in ihrer Ausgabe 14/2006 einen großen Vergleichstest von Rettungswesten vorgelegt. Gleich mehrere SECUMAR-Produkte schnitten hervorragend ab. Die SECUMAR BOLERO 275 ging als Beste aus den Prüfungen hervor.