Ja, man darf seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen. Jeder Passagier darf sogar je zwei Rettungswesten mit je zwei (2) CO₂-Ersatzpatronen im Gepäck mitführen. Diese gesetzlichen Vorgaben bis für CO₂-Patronen in Rettungswesten wurden im „Dangerous Goods Panel“ der ICAO, einer Unterorganisation der UNO, beschlossen und in den ICAO T.I. veröffentlicht. Damit sind sie weltweit gültig. Sie wurden ebenfalls in den Gefahrgutbestimmungen (DGR) der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA, dem Dachverband der Fluggesellschaften, übernommen.
Die richtige Auswahl: Einer Vielzahl von Wassersportarten stehen eine große Zahl unterschiedlicher Konstruktionen von Schwimmhilfen bzw. Rettungswesten gegenüber. Damit der Kunde in das für ihn geeignete Rettungsgerät (der offizielle Name heißt ‚Persönliche Schutzausrüstung‘ = PSA) investiert, gibt es seit Einführung der Euro-Normen eine Klassifizierung und damit Orientierungshilfe.
Im MOB-Fall zum Greifen nah. Wenn es „Mann über Bord!“heißt, entscheidet sekundenschnelles Handeln unter Einsatz „gezielter“ Rettungshilfen über Menschenleben. Mit der Rettungsschlinge SECULIFT bietet sich ein patentes Wurfleinen-/ Rettungsschlingen-System, das die Bergung von Schiffbrüchigen in erheblichem Maße optimiert.
Atmen ohne Gischt, auch bei Wellengang: Die Sprayschutzhaube oder auch Spraycap oder Sprayhood schützt einen Schiffbrüchigen vor dem Überspülen durch Wellen sowie vor fliegendem Wasser, sogenannter „Gischt“ an der Wasseroberfläche bei Starkwind. Sie reduziert zudem das Auskühlen des Körpers über den Kopf.
Die Auslösevorrichtung (Automatik) SECUMATIC 3001S mit Indikatortechnik und Drehmomentsicherung ist millionenfach bewährt und hat sich seit beinahe drei Jahrzehnten als zuverlässige Komponente in Rettungswesten bewiesen.
Die Schwimmphysik: Im Wasser hat nur der Kopf Gewicht – Zur Lebenserhaltung ist der Mensch im Medium Wasser an die Sauerstoffaufnahme aus der Luft gebunden. Er befindet sich somit in einer Grenzsituation zwischen Luft und Wasser, weil seine Atmungsöffnungen in Medium Luft verbleiben müssen. Ein Wasserrettungsmittel muss daher unter allen Umständen die Atmungsöffnungen freihalten, und zwar unabhängig von evtl. durch Schwimmbewegungen zusätzlich erzeugtem dynamischem Auftrieb.