SOLAS-Rettungswesten



Allgemeine Informationen zu Anforderungen und Zulassungen von SOLAS-Rettungswesten für die internationale Seeschifffahrt und zur europäischen Richtlinie über Schiffsausrüstung (MED).

Allgemeines

Die „International Convention for the Safety of Life at Sea“ (SOLAS; Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See) ist eine UN-Konvention zur Schiffssicherheit. Die erste „International Convention for the Safety of Life at Sea“ wurde am 12. November 1913 einberufen, als Reaktion auf den Untergang der Titanic. Dabei entstand die erste Version des Vertrags der einen internationalen Mindeststandard auf Handelsschiffen schaffen sollte. Es gab mehrere grundlegende Änderungen; die bereits vierte Fassung der Konvention (1960) war die erste größere Aufgabe der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) nach ihrer Gründung im Jahr 1959. Die aktuelle SOLAS-Konvention, die nun fünfte und sogenannte „SOLAS 74“, stammt aus dem Jahr 1974 und besteht aus zwölf Kapiteln, die sich mit Bemannung, Sicherheitsmanagement, Technik, Ladung und Rettungsmitteln beschäftigen. Auf aktuelle Bedürfnisse gehen zusätzliche Novellierungen, sogenannte Amandments, ein. Hiermit werden technische Neuerungen und Verbesserungen in die SOLAS 74 aufgenommen, aber auch Missstände abgestellt.

Rettungswesten

Rettungsmittel werden in der SOLAS 74 im Kapitel 3 (Chapter III) behandelt. Darin sind die Anforderungen für Lebensrettungsmittel wie Rettungsboote oder Rettungswesten abhängig von Schiffstyp festgelegt. Verschiedene Regeln schreiben u. a. die Anzahl und Ausstattung von Rettungswesten vor. Für Rettungswesten bestehen beispielsweise folgende Regeln:

  • Regel 7: Für jede an Bord befindliche Person muss eine Rettungsweste vorhanden sein. Diese müssen an einem gut ausgeschilderten Ort aufbewahrt werden.
  • Regel 22: Jede Rettungsweste muss mit einer Seenot-Leuchte ausgerüstet sein.

Die genaueren konstruktiven Vorgaben und Testverfahren sowie Vorgaben zur Wartung werden im LSA-Code (Life-Saving Appliance) definiert, welcher fortlaufend durch weitere IMO-Beschlüsse (Resolutionen) ergänzt wird. Beispielhaft sind hier Mindestfreibord, Temperaturwechsel- und Auftriebstests, Tragekomfort, Feuer- und Überdruckprüfungen zu nennen.

Zulassung, SOLAS-Steuerrad und Schiffsausrüstungsrichtlinie

In Deutschland sind akkreditierte Stellen wie die „DGUV-Test, Prüf- und Zertifizierungsstelle des FB PSA“, die Prüf- und Zertifizierungsstelle der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (bis 31.12.2009: See-Berufsgenossenschaft) oder auch der DNV (ehem. Germanischer Lloyd) für die Zulassung von SOLAS-Rettungswesten zuständig. Diese Zulassung beinhaltet gleichzeitig das „Steuerrad-Symbol“ als Konformitätszeichen der europäischen Schiffsausrüstungs-Richtlinie (MED) 2014/90/EU (Maritime Equipment Directive). Sie gilt unter anderem auch für Rettungswesten. Die Schiffsausrüstungs-Richtlinie (MED) erfordert in Kombination mit den SOLAS-Regeln und IMO-Resolutionen ein SOLAS-Steuerrad als Konformitätszeichen auf jedem Produkt. Dieses Steuerrad stellt ebenfalls eine europäische CE-Kennzeichnung dar. Rettungswesten nach SOLAS sind jedoch per Definition Schiffsnotfall-Ausrüstung und keine PSA. Eine Kombination verschiedener Zulassungen ist jedoch möglich. Somit können PSA-Produkte beispielsweise ein CE-Kennzeichen und ein SOLAS-Steuerrad tragen.

Schiffsausrüstungsrichtlinie (MED)

Die SOLAS-Vorgaben werden in Europa über die Schiffsausrüstungsrichtlinie pbernommen, welche von der EU-Kommission am 23. Juli 2014 beschlossen wurde, Diese Richtlinie 2014/90/EU wurde im Amtsblatt der EU (L257 vom 28. August 2014) veröffentlicht. Die neue Schiffsausrüstungsrichtlinie trat in Deutschland am 18. September 2016 in Kraft und hebt die Richtlinie 96/98/EG auf. Sie enthält weitreichende Änderungen im Vergleich zur vorigen Version.

Durchführungsverordnung

Die Liste der zulassungspflichtigen Schiffsausrüstung mit den anzuwendenden Leistungs- und Prüfnormen ist in den jeweiligen Durchführungsverordnungen zur MED veröffentlicht. Diese werden jedes Jahr aktualisiert. Derzeit ist dies die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1667. Darin werden auch Rettungsmittel abgedeckt (MED/1.4 – Rettungswesten). Über diese Verordnung gilt die MED-Rechtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten mit unmittelbarer Wirksamkeit, womit die MED-Richtlinie nicht erst von den MEU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden muss.

Prüfnormen

Für die Zertifizierung von Rettungswesten nach der Schiffsausrüstungs-Richtlinie (MED) werden im Rahmen der Baumusterprüfungen folgende Anforderungen und Prüfnormen zugrunde gelegt:

  • IMO-Resolution MSC.48(66): LSA-Code,
  • IMO-Resolution MSC.81(70): Prüfnorm für LSA,
  • IMO-Resolution MSC.481(102): Verwendung und Anbringung von Reflexmaterial,
  • Diverse IMO MSC-Rundschreiben.

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